Die neue GOT – was ist die GOT überhaupt und was ändert sich?

GOT steht für Gebührenordnung für Tierärzte und in dieser sind im Groben die Mindestgebühren für verschiedenste Behandlungen aufgelistet. So setzt sich eine Rechnung zunächst aus der Leistung (meist geregelt in der GOT), den Medikamentenkosten, sowohl angewandt als auch abgegebene Medikamente, eventuellen Artikeln (z.B. Zeckenzange, Bandagen etc.) und der Mehrwertsteuer zusammen.

In der normalen Behandlung gibt es einen Ermessensspielraum, in dem ein/eine Tierarzt/Tierärztin sich bewegen kann: möglich ist ein einfacher bis maximal dreifacher Satz. Das heißt, dass die Leistungskosten auf dem einfachen Satz mit dem jeweiligen Faktor multipliziert werden.

Sollte eine Leistung nicht gelistet sein, dann sollte sich der/die praktizierende Tierarzt/Tierärztin anhand ähnlicher Punkte in der GOT orientieren. 

Im Notdienst gibt es eine gesonderte Regelung, denn hier muss mindestens der zweifache Satz genommen werden. Maximal ist der vierfache Satz möglich. Zuzüglich kommt im Notdienst eine Notdienstpauschale von 50 € netto.

Was ändert sich jetzt mit der neuen GOT? Im Durchschnitt werden die Preise um circa 20 % angehoben, wobei die Erhöhung bei den einzelnen Leistungen deutlich größer oder auch kleiner sein kann. Außerdem sind einige neue Punkte jetzt in der GOT geregelt, so zum Beispiel die Kosten für ein CT oder MRT, aber auch für das einfache Zecken entfernen.

Wann soll sie kommen? Einen festen Termin gibt es wohl noch nicht, ein Inkrafttreten ist voraussichtlich im Oktober geplant.

Aktuelle GOT: GOT.pdf (gesetze-im-internet.de)

Neue GOT: tieraerztegebuehrenordnung-got-kabinett.pdf (bmel.de)

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